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Art. 40 · Grenz- und Gebäudeabstände in den Arbeitszonen
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 29 · Original-PDF
1Der Grenzabstand innerhalb der Arbeitszonen beträgt mind. 4.00 m und es werden an diesen Grenzen keine Mehrhöhen- oder Mehrlängenzuschläge berechnet.
2Gegenüber anderen Nutzungszonen gelten die kant. Abstandsvorschriften. Grenz- und Gebäudeabstände in den Arbeitszonen IV. Vollgeschoss, Gebäude- und Firsthöhe Hinweis auf PBG § 138 Berechnung der Anzahl Vollgeschosse § 139 Berechnung der Höhenmasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.