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Art. 32 · Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufe 1 G-Wa-1

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 23 · Original-PDF

1In der Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufe 1 besteht eine erhebliche Gefährdung von Leib und Leben sowie von Sachwerten durch Überschwemmungen, Übersarungen und Erosion.

2Die Erstellung von Bauten ist untersagt. Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufe 1 G-Wa-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.