Art. 45 · Schlussbestimmungen
BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 4 · Original-PDF
33 Anhang 1: Spezielle Wohn-, Misch-, Arbeitsund Sonderbauzonen 35 Anhang 2: Zonen für öffentliche Zwecke 51 Anhang 3: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen 52 Anhang 4: Grünzonen 54 Anhang 5: Verzeichnis der Flächen in der Naturschutzzone 55 Anhang 6: Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht 57 Anhang 7: Orientierende Skizzen 60 Gemeinde Beromünster 5 ecoptima Bau- und Zonenreglement
Ingress Die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster erlassen gestützt auf §§ 17 Abs. 1 und 36 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 7. März 19891 (PBG) sowie gestützt auf §§ 23 Abs. 3 und 24 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 18. September 19902 (NLG), folgendes Bau- und Zonenreglement (BZR):
I. Allgemeines Art. 45 Schlussbestimmungen
1Das vorliegende Bau- und Zonenreglement tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
2Die Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden Beromünster vom 8. Juni 2004, Neudorf vom 3. Februar 2004, Schwarzenbach vom 27. April 2000 und Gunzwil vom 9. Dezember 2003 werden aufgehoben.
3Die Bebauungspläne «Dorfkern Gunzwil» vom 09.09.1993 und «Bürgermoos» vom 19.02.2002 werden aufgehoben. Gemeinde Beromünster 34 ecoptima Bau- und Zonenreglement
4Folgende Gestaltungspläne werden aufgehoben: - Gestaltungsplan «Baumgarten EFH», Gunzwil vom 19.08.2008 - Gestaltungsplan «Baumgarten MFH», Gunzwil vom 23.12.2008 - Gestaltungsplan «Dorf 1», Gunzwil vom 07.11.1991 - Gestaltungsplan «Dorf 2», Gunzwil vom 30.12.1992 - Gestaltungsplan «Drei Eichen», Gunzwil vom 26.08.1998 - Gestaltungsplan «Im Dörfli», Gunzwil vom 23.11.1990 - Gestaltungsplan «Joosenhof», Gunzwil vom 06.10.2000 - Gestaltungsplan «Lindenhof», Gunzwil vom 22.04.1983 - Gestaltungsplan «Lindenmatt, Gunzwil vom 13.08.2004 - Gestaltungsplan «Bahnhof», Beromünster vom 26.06.2013 - Gestaltungsplan «Chrüzmatt», Beromünster vom 02.07.1991 - Gestaltungsplan «Dolderhof» (I), Beromünster vom 23.06.2004 - Gestaltungsplan «Halde», Beromünster vom 09.06.1996 - Gestaltungsplan «Rothus», Beromünster vom 06.12.1994 - Gestaltungsplan «Schönbühl», Beromünster vom 07.03.1994 - Gestaltungsplan «Schützenfeld», Beromünster vom 04.10.1974 - Gestaltungsplan «Sonnhalde», Beromünster vom 19.11.1984 - Gestaltungsplan «Ziegelhütte», Beromünster vom 23.06.2004 - Gestaltungsplan «Am Murbach», Neudorf vom 25.09.2008 - Gestaltungsplan «Feld», Neudorf vom 06.01.2005 - Gestaltungsplan «Findling Mühle», Neudorf vom 14.02.2006 - Gestaltungsplan «Gassmatt», Neudorf vom 02.11.1994 - Gestaltungsplan «Kirchmatt», Neudorf vom 15.11.1975 - Gestaltungsplan «Matte», Neudorf vom 08.04.1986 - Gestaltungsplan «Post», Neudorf vom 08.09.2009 - Gestaltungsplan «Rossweid», Neudorf vom 03.07.2008 - Gestaltungsplan «Sonnweid», Neudorf vom 26.06.1996 - Gestaltungsplan «Wapfgrund», Neudorf vom 21.06.1995 - Gestaltungsplan «Winkelmatte», Neudorf vom 20.10.1998
5Das Reglement über den Bezug von Gebühren für die Erfüllung baurechtlicher Aufgaben (Gebührenreglement) vom 14.12.1998 wird aufgehoben. Gemeinde Beromünster 35 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1: Spezielle Wohn-, Misch-, Arbeits- und Sonderbauzonen Anhang 1a: Spezielle Wohnzonen Anhang 1a, Nr. 1 «Chrüzmatt», Beromünster
Zweck
–Ermöglichung einer qualitätsvollen Wohnüberbauung
–Ermöglichung einer gewerblichen Weiternutzung des bestehenden Gebäudes Nr. 296 (Stand Erlass BZR 2022)
Art der Nutzung
–Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen
–Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen im bestehenden Gebäude Nr. 296 (Stand Erlass BZR 2022)
–Nicht gestattet sind verkehrsintensive Nutzungen und allgemeine Verkaufslokale.
Mass und Lage der Nutzung
–gemäss Wohnzone B
–Bis zu einem Ersatz des bestehenden Gebäudes Nr. 296 dürfen dessen Hauptnutzfläche (HNF) (Stand Erlass BZR 2022) zugunsten einer gewerblichen Weiternutzung um max. 20% erweitert und die Masse der Wohnzone B entsprechend überschritten werden.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES II
Zusatzbestimmungen
–Die Bauten und Anlagen haben sich gut in die Wohn- und Schulumgebung einzugliedern. Offene Lager- und Umschlagplätze sind nicht gestattet. Gemeinde Beromünster 36 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1a, Nr. 2 «Sandhübel», Beromünster
Zweck
–Realisierung einer verdichteten, gut in die Umgebung eingegliederten Wohnüberbauung
Art der Nutzung
–Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen
Mass und Lage der Nutzung
–ÜZ: max. 0.30, min. 0.20
Für den Teilbereich der ersten Bautiefe entlang der Zone für öffentliche Zwecke gilt:
–Gesamthöhe: max. 13.0 m
–Fassadenhöhe31: max. 10.0 m32
Für alle übrigen Teilbereiche gilt:
–Gesamthöhe: max. 10.0 m
–bergseitige Fassadenhöhe: max. 7.5 m
–sonstige Fassadenhöhen: max. 9.5 m32
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES II
Zusatzbestimmungen
–Gestaltungsplanpflicht. Der Gestaltungsplan hat auf Grundlage des vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungs- und Erschliessungskonzepts «Sandhübel» vom 8. Februar 2018 sowie eines qualitätssichernden Verfahrens gemäss Art. 2 Abs. 6 zu beruhen.
–Die Neubauten sind durch eine sorgfältige Situierung, Höhenentwicklung und Gestaltung auf das Orts- und Landschaftsbild abzustimmen. Besondere Beachtung ist dabei dem Übergang von der Umfahrungsstrasse zur neuen Wohnüberbauung zu schenken.
–Umfasst ein Gestaltungsplan nur eine Teilfläche der Zone, sind die Übergänge zu den anderen Teilflächen zu bearbeiten und die Entwicklung der anderen Teilflächen konzeptionell aufzuzeigen.
–Art. 29 zur Zurückversetzung des obersten Geschosses gilt nur für den Teilbereich entlang der Zone für öffentliche Zwecke.
–Lärmschutz: Lärmempfindliche Räume sind mittels baulichen und gestalterischen Massnahmen möglichst vor schädlichem oder lästigem Lärm zu verschonen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ist im Gestaltungsplanverfahren aufzuzeigen, dass die massgebenden Grenzwerte (Grundstück Nr. 332: Planungswerte, übrige Grundstücke: Immissionsgrenzwerte) eingehalten werden können.
31Die Fassadenhöhe gilt für die Fassaden bzw. Fassadenteile, bei denen das oberste Geschoss gemäss Art. 29 zurückversetzt ist. 32 kein Hangzuschlag in Hanglagen Gemeinde Beromünster 37 ecoptima Bau- und Zonenreglement
–Das natürliche Terrain ist in wesentlichen Teilen der Grundstücke zu belassen. Aufschüttungen und Abgrabungen haben sich auf Teilbereiche der Grundstücke zu beschränken.
–Die strukturbildende Bepflanzung unterliegt bezüglich Standort und Baumwahl einem Gesamtkonzept. Gemeinde Beromünster 38 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1a, Nr. 3 «Schlössli Höchi», Beromünster nicht rechtskräftig (Beschwerde hängig) Gemeinde Beromünster 39 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1b: Spezielle Mischzonen Anhang 1b, Nr. 1 «Bifang», Beromünster
Zweck
–Realisierung einer verdichteten, gut in das Umfeld eingegliederten Überbauung mit Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen
Art der Nutzung
–Mischnutzung gemäss den Bestimmungen über die Mischzonen
Mass und Lage der Nutzung Zonenteil 1A:
–Gesamthöhe: max. 18.0 m
–Überbauungsziffer (ÜZ): • max. ÜZ: 0.27 • min. ÜZ. 0.20 • Die ÜZ für Bauten der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Veloabstellplätze, WC-Anlage, Wartebereich Busbahnhof) wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen festgelegt.
Zonenteil 1B:
–Gesamthöhe: max. 15.0 m
–Überbauungsziffer (ÜZ): • gemäss Mischzone B • min. ÜZ: 0.20
–Im Rahmen des Gestaltungsplans können die Gesamthöhe um max. 3.0 m und die ÜZ um max. 10% erhöht werden. Für die Gewährung von Abweichungen gilt Art. 26 Abs. 3.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES III Gemeinde Beromünster 40 ecoptima Bau- und Zonenreglement Zusatzbestimmungen Zonenteil 1A:
–Bauprojekte sind nur bewilligungsfähig, wenn sie auf dem Ergebnis eines qualitätssichernden Verfahrens gemäss Art. 2 Abs. 6 beruhen.
Zonenteil 1B:
–Gestaltungsplanpflicht über das im Zonenplan bezeichnete Gebiet. Der Gestaltungsplan hat auf Grundlage eines qualitätssichernden Verfahrens gemäss Art. 2 Abs. 6 zu beruhen.
Beide Zonenteile:
–Die Neubauten und deren Umgebung sind durch eine sorgfältige Situierung, Höhenentwicklung und Gestaltung auf das Orts- und Landschaftsbild abzustimmen. Besondere Beachtung ist dabei der Abstimmung mit und den Übergängen zu den angrenzenden öffentlichen Nutzungen (Busbahnhof, Neubau Pflegewohnheim) zu schenken.
–Lärmschutz: Lärmempfindliche Räume sind mittels baulichen und gestalterischen Massnahmen möglichst vor schädlichem oder lästigem Lärm zu verschonen. Es ist eine lärmabgewandte Orientierung der Bauten vorzusehen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ist im Baubewilligungsverfahren (Zonenteil 1A) resp. im Gestaltungsplanverfahren (Zonenteil 1B) aufzuzeigen, dass die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden können. Gemeinde Beromünster 41 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1b, Nr. 2 «Bürgermoos», Beromünster
Zweck
–Sicherstellung eines qualitätsvollen Übergangs zwischen dem Arbeitsgebiet Bürgermoos und den angrenzenden Wohnzonen
Art der Nutzung
–Arbeitsnutzung gemäss den Bestimmungen über die Spezielle Arbeitszone Bürgermoos
–Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen
–Der Wohnanteil beträgt max. 30% der realisierten Hauptnutzfläche.
Mass und Lage der Nutzung
–gemäss den Bestimmungen über die Spezielle Arbeitszone Bürgermoos (max. Höhenmasse gemäss Zonenteil 2A)
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES III
Zusatzbestimmungen
–gemäss den Bestimmungen über die Spezielle Arbeitszone Bürgermoos Gemeinde Beromünster 42 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1c: Spezielle Arbeitszonen Anhang 1c, Nr. 1 «Saffental», Gunzwil
Zweck
–Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Betriebe (Bauunternehmen für Strassen- und Tiefbauarbeiten, Muldenservice, Kiesaufbereitung, Behandlung von Abfall inklusive Aushub- und Ausbruchmaterial, landwirtschaftliches Lohnunternehmen mit Werkstatt, Verwertung organischer Abfälle)
Art der Nutzung
–Nutzungen, welche dem Zonenzweck dienen. Die Erstellung von Wohnraum für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal ist zulässig.
Mass und Lage der Nutzung
–Der Gemeinderat legt die Baumasse und die Gestaltung der Bauten und Anlagen im Einzelfall fest. Für Fassadenhöhen von mehr als 8.0 m kann er verlangen, dass mehrere Entwürfe vorgelegt werden.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES III
Zusatzbestimmungen
–Der Eingliederung ins Landschaftsbild und der Bepflanzung ist besondere Beachtung zu schenken. Gemeinde Beromünster 43 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1c, Nr. 2 «Bürgermoos», Beromünster
Zweck
–Geordnete Erschliessung, Bebauung und Gestaltung einer industriellgewerblichen Überbauung
–Sicherstellung von qualitätsvollen Übergängen zur angrenzenden Landwirtschaftszone
Art der Nutzung
–Arbeitsnutzung gemäss den Bestimmungen über die Arbeitszonen
–Verkaufsgeschäfte sind nur bis zu einer Nettofläche von 200 m2 oder in Zusammenhang mit Eigenproduktion zulässig.
–Für Wohnnutzungen gilt Art. 6 Abs. 3.
Mass und Lage der Nutzung Zonenteil 2A:
–Gesamthöhe: max. 16.0 m
–Fassadenhöhe: max. 14.5 m
Zonenteil 2B:
–Gesamthöhe: max. 17.0 m
Beide Zonenteile:
–min. Fassadenhöhe: gem. Arbeitszone B (Art. 6)
–Grenzabstand: min. 4.0 m
–Grünflächenziffer: gemäss Arbeitszone A/B (Art. 6)
–Die Überbauungsziffer und die Gebäudelänge werden im Einzelfall aufgrund der betrieblichen Bedürfnisse sowie der öffentlichen Interessen an einer möglichst guten Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung einerseits und an einer haushälterischen Bodennutzung andererseits festgelegt. Grundlage ist die Beurteilung einer Kommission nach Art. 2 Abs. 4.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES III
Zusatzbestimmungen
–Gebäude und deren Umgebung (soweit zulässig Lagerplätze) sind mit besonderer Sorgfalt zu gestalten und mittels Bepflanzung in das Landschafts- und Siedlungsbild einzugliedern.
–Im Interesse des Orts- und Landschaftsbildes kann der Gemeinderat Dachform und Firstrichtung vorschreiben. Flachdächer sind zu bevorzugen.
–Umgebungsflächen, Parkplätze, Zugänge und soweit zulässig auch Lagerflächen sind mit wasserdurchlässigen Oberflächen zu gestalten.
–Oberirdische Abstellflächen sind möglichst mit Hochstammbäumen zu bepflanzen, alternative Begrünungen im Sinne der Biodiversität sind möglich. Gemeinde Beromünster 44 ecoptima Bau- und Zonenreglement
–Entlang der Kantonsstrasse und des Widackerbachs sind hochstammige Alleebäume anzupflanzen. Am Übergang zur Landwirtschaftszone ist eine zusammenhängende Randbepflanzung durchsetzt mit Hochstammbäumen zu realisieren.
–Vor Erteilung von Baubewilligungen in noch unbebauten Zonenflächen muss ein Entwässerungskonzept erarbeitet werden. Die genaue Führung und Höhenlage der Werkleitungen und die Gestaltung der Entwässerungsgerinne ist mit dem Erschliessungsprojekt festzulegen.
–Die Gemeinde ist berechtigt, gegen Entschädigung die Dachflächen von Betriebsgebäuden zur Errichtung von Energiegewinnungsanlagen zu nutzen, sofern diese nicht für betriebliche Zwecke benötigt werden.
–Grössere Baueinheiten und zusammenhängende Ausführungsetappen sind nach Möglichkeit mit optimierten zentralen Energieanlagen zu versorgen. Gemeinde Beromünster 45 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1d: Sonderbauzonen Anhang 1d, Nr. 1 «Winon», Gunzwil
Zweck
–Bau und Betrieb einer Trocknungs- und Kompostieranlage
Art der Nutzung
–Nutzungen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb einer Trocknungs- und Kompostieranlage
–landwirtschaftliche und landwirtschaftsnahe Nutzungen
–Offene Lagerplätze sind nicht zulässig.
–Wohnnutzungen sind nicht zulässig.
Mass der Nutzung
–Bestehende Bauten und Anlagen dürfen unterhalten und umgebaut werden.
–Neubauten und Erweiterungen bestehender Bauten und Anlagen sind zurückhaltend vorzunehmen und auf das betriebsnotwendige Mass zu begrenzen. Es ist ein Bedarfsnachweis zu erbringen.
–Der Gemeinderat legt die Baumasse im Einzelfall aufgrund des betriebsbedingten Bedarfs fest und erlässt Auflagen für die Gestaltung der Bauten und Anlagen, insb. auch zur Begrünung und Nutzung der Dächer.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES III
Zusatzbestimmungen
–Bauten und Anlagen sind durch Bepflanzungen ins Landschaftsbild einzugliedern. Die Geländeformen sind bestmöglich zu erhalten. Entlang des südöstlichen Zonenrands ist eine Zonenrandbepflanzung zu realisieren. Mit dem Baugesuch ist ein Bepflanzungsplan nach Art. 31 Abs. 5 einzureichen. Gemeinde Beromünster 46 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1d, Nr. 2 «Landessender», Gunzwil
Zweck
–Realisierung und Betrieb des Zentrums für Kunst und Kultur im Landessender
Art der Nutzung
–Zulässig sind künstlerische Nutzungen aller Art (Ateliers, Ausstellungen, Kleingewerbe mit Kunst-Charakter etc.) und ein auf die vorhandenen Nutzungen ausgerichteter Gastronomiebetrieb.
–In den bestehenden Wohnbauten (Gebäude-Nrn. 205, 205a, 205b) sind ferner dauerhafte Wohnnutzungen, Büros und kleine Dienstleistungsbetriebe ohne künstlerischen Charakter erlaubt.
Mass der Nutzung
–Bestehende Bauten und Anlagen dürfen unterhalten und umgebaut werden.
–Neubauten und Erweiterungen bestehender Bauten und Anlagen sind zurückhaltend vorzunehmen. Zulässig sind insbesondere die Installation von Kunstobjekten und die Realisierung von Bauten, die nachweisbar einer künstlerischen Nutzung dienen.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES III
Zusatzbestimmungen
–Die bestehenden Räumlichkeiten des ehemaligen Swisscom-Gebäudes dürfen als unbefristete Zwischennutzung auch für Schulungen und Weiterbildungen genutzt werden.
–Gestaltungsplanpflicht Gemeinde Beromünster 47 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1d, Nr. 3 «Büel», Gunzwil
Zweck
–Sicherung und angemessene Erweiterung des bestehenden Eierproduktions- und Eierverarbeitungsbetriebs
Art der Nutzung
–Nutzungen, die im Zusammenhang mit der Eierproduktion und –verarbeitung stehen, insbesondere auch die Weiterverarbeitung und der Handel solcher Produkte sowie die allfällige Aufzucht.
–Es dürfen maximal 2 Wohnungen erstellt werden. Die Wohnungen müssen mit dem Betrieb eine Einheit bilden (Abparzellierungsverbot). Mass der Nutzung
–Der Gemeinderat legt die Baumasse und die Gestaltung der Bauten und Anlagen im Einzelfall fest. Die maximale Überbauungsziffer beträgt 0.40. Die maximale Gesamthöhe für das Wohnhaus beträgt 10.0 m.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES III Gemeinde Beromünster 48 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1d, Nr. 4 «Erwerbsgartenbau», Beromünster
Zweck
–Realisierung und Betrieb von Bauten und Anlagen für den Erwerbsgartenbau
Art der Nutzung
–Nutzungen, welche dem Zonenzweck dienen. Verkaufslokalitäten sind nicht zulässig. Ausgenommen sind solche für den Verkauf von Pflanzen, die innerhalb der betreffenden Zone auf- oder angezogen worden sind. Betriebszweige, welche die Wohnnutzung in der Umgebung in Mitleidenschaft ziehen, sind ausgeschlossen.
–Wohnungen dürfen nur für den Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden.
Mass der Nutzung
–Der Gemeinderat legt die Baumasse und die Gestaltung der Bauten und Anlagen im Einzelfall fest.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES III
Zusatzbestimmungen
–Vor Erteilen einer Baubewilligung ist ein Bepflanzungsplan zu erstellen, der die Bepflanzung zur Eingliederung der Bauten in die Landschaft sowie zum Schutze des Ortsbildes und der benachbarten Wohnzone festlegt. Die Bepflanzung hat aus standortgerechten Gehölzen zu bestehen. Sie ist von den Grundeigentümern dauernd zu erhalten und zu pflegen. Gemeinde Beromünster 49 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1d, Nr. 5 «Feuerwerk», Neudorf
Zweck
–Herstellung, Lagerung, Verarbeitung und Vertrieb von Feuerwerkskörpern samt erforderlichen Rohstoffen und Zubehör
Art der Nutzung
–Nutzungen, welche dem Zonenzweck dienen, inkl. den erforderlichen Büro- und Personalaufenthaltsräumen
–Wohnungen für den Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal
Mass der Nutzung
–Der Gemeinderat legt die Baumasse im Einzelfall aufgrund der betrieblichen Bedürfnisse fest und erlässt Auflagen für die Gestaltung der Bauten und Anlagen.
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES IV
Zusatzbestimmungen
–Von der Rückbaupflicht nach Art. 8 Abs. 3 ausgenommen sind die Ende 1991 schon bestehenden Bauten.
–Nebst den sicherheitstechnischen Aspekten ist insbesondere der sorgfältigen Eingliederung der Bauten und Anlagen in die Landschaft Beachtung zu schenken.
–Gestaltungsplanpflicht Gemeinde Beromünster 50 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 1d, Nr. 6 «Recycling», Neudorf
Zweck
–Sortierung, Behandlung und Verwertung von regional anfallenden anorganischen Abfällen (Bauabfälle usw., ausgenommen Altautos) sowie von Holzabfällen
Art der Nutzung
–Nutzungen, welche dem Zonenzweck dienen
–Nicht zulässig sind verkehrsintensive Nutzungen sowie Wohnnutzung.
Mass der Nutzung
–Gesamthöhe max. 12.0 m
–Überbauungsziffer max. 0.50
–Grünflächenziffer min. 0.15
Lärm-Empfindlichkeitsstufe
–ES IV
Zusatzbestimmungen
–Bauten, Abstell- und Lagerplätze sind durch eine dichte Randbepflanzung gut in die Landschaft einzugliedern.
–Gestaltungsplanpflicht Gemeinde Beromünster 51 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 2: Zonen für öffentliche Zwecke Nr. Bezeichnung Zweck/Nutzung ES Ortsteile Gunzwil/Beromünster a Büel Schul- und Sportanlagen II b Linden Schul- und Sportanlagen, Mehrzweckgebäude, Vereinslokale, Feuerwehr, Werkhof, Parkplätze II c Chällermatt Mehrzweckhalle, Sport- und Freizeitanlagen, Feuerwehr, Werkhof, Parkplätze, Park, Grünund Erholungsflächen. III d Schul- und Pfarreizentrum Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, Pfarreizentrum (Besitzstand Parz. 55 und 362), Parkplätze II/ III* St. Michael e Busbahnhof Busbahnhof III f Pflegewohnheim (Bifang) Alters- und Pflegeheim, Nebendienstleistungen, Parkplätze. Lärmschutz: Es sind die Planungswerte einzuhalten; der Nachweis der Einhaltung erfolgt im Baubewilligungsverfahren. III g Kantonsschule Schul- und Sportanlagen, Studienheim, Parkplätze II Don Bosco, Mariazell h St. Stephan Pfarrkirche, Friedhof, Pfarrhaus, Parkplätze, Infrastruktur für Pfarrei II i Wilhelmshöchi Kindergarten, Jugend- und Vereinsräume II j Bachheim Schwimm- und Sportanlagen, Spielplatz, Parkplätze III k Mooskapelle Kapelle II Ortsteil Neudorf l Dorf Mehrzweckgebäude, Schul- und Sportanlage, Kirche, Friedhof, Pfarrhaus, Heizzentrale, Spielplatz, Parkplätze II m Gassmatt Gebäude für Jugendorganisationen II Ortsteil Schwarzenbach n Dorf Schul- und Sportanlagen, Kirche, Friedhof, Pfarrhaus, Mehrzweckgebäude, Spielplatz, Parkplätze II
* Aufstufung auf ES III gemäss Darstellung im Zonenplan. Gemeinde Beromünster 52 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 3: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen Nr. Bezeichnung Zweck/Bestimmungen ES A Reit- und Erstellung von Bauten und Anlagen für den Sport sowie von Parkierungsanlagen. Pferdestallungen sind nicht zulässig. III Sportplatz Gunzwil Auf Grundstück Nr. 471 sind mit Ausnahme von Geräte- und Materialraum und sanitären Anlagen (WC, Duschen) keine weiteren Hochbauten zulässig. B Pferdesport Erstellung von Pferdestallungen und zugehörigen Aussenanlagen III Neudorf Zulässig sind Bauten und Anlagen, die der Pferdehaltung und dem Reitsport dienen. Bauten und Anlagen müssen sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einordnen. C Golfplatz SemDie Zone für Sport- und Freizeitanlagen Golfplatz Sempachersee ist ausschliesslich für die Erstellung eines Golfplatzes bestimmt. Auf mindestens 30% des Gebiets sind ortstypische ökologische Ausgleichsflächen zu erstellen und zu pflegen. III pachersee Die ökologischen Ausgleichsflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung sind extensiv zu bewirtschaften, wobei die Hofraumtierhaltung ausdrücklich zulässig ist. Hofraumtierhaltung bezeichnet eine artgerechte Tierhaltung mit ausschliesslich eigenem Grundfutter in der Umgebung der bestehenden Ökonomiegebäude. Schweinemast und Schweinezucht sowie gewerbliche Hühnermast resp. Legehennen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Betreiber des Golfplatzes sind verpflichtet, über die Arten und Mengen der verwendeten Dünger und Pflanzenbehandlungsmittel ein Düngejournal zu führen und sich beraten zu lassen (Art.
20ChemRRV33). Der Gemeinderat führt jährlich mind. 2 Kontrollen durch (z.B. Bodenproben). Er begrenzt den maximalen Einsatz dieser Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Neue Bauten und Anlagen (inkl. Beherbergung) sind nur zulässig, wenn sie dem Zweck der Nutzung als Golfplatz dienen. Bestehende Wohnbauten (Stand vor der Umzonung in Golfplatzzone), welche für die Bedürfnisse der Golfnutzung nicht beansprucht werden, können zu Wohnzwecken massvoll erweitert und umgenutzt werden. Der Umnutzung dürfen keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Bestehende landwirtschaftliche Gebäude wie Scheunen und Wageneinstellhallen, welche für die Golfnutzung nicht benötigt werden, dürfen als Einstellraum und Abstellflächen für Fahrzeuge sowie als Lagerraum genutzt werden. Für Erstellung und Pflege der ökologischen Ausgleichsflächen sind die kantonalen Bestimmungen massgebend, insbesondere
33Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (SR 814.81) Gemeinde Beromünster 53 ecoptima Bau- und Zonenreglement Nr. Bezeichnung Zweck/Bestimmungen ES diejenigen des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes. Öffentliche Beiträge für Pflege und Ertragsausfall werden ausgeschlossen. Innerhalb der Golfanlage sind die öffentlichen Wanderwege und Aussichtspunkte auch während des Golfspiels gefahrlos begehbar zu halten und gemäss Fuss- und Wanderwegrichtplan zu unterhalten. Bei den Hauptzufahrten, soweit diese mit öffentlichen Wanderwegen kombiniert werden, müssen die Fuss- und Wanderwege zu Lasten des Golfplatzes separat geführt werden. Im Winter ist das Anlegen und Betreiben einer öffentlichen Langlaufloipe zulässig. Wasser für Bewässerungszwecke darf nicht aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz entnommen werden. Die Ausübung der Jagd und Fischerei ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Voraussetzung für die Erstellung des Golfplatzes und der zugehörigen Bauten und Anlagen ist ein vom Gemeinderat unter Beizug der betroffenen kantonalen Ämter genehmigter Gestaltungsplan im Massstab 1:2000. Dieser Gestaltungsplan hat insbesondere folgende Elemente zu enthalten: - Spielbereiche einschliesslich Neugestaltung des Geländes und Ausmass der Erdverschiebungen - Freihaltegebiete entlang der Waldränder und Nicht-Spielbereiche (Ausschlusszone für Spieler und Zuschauer) entlang der Wohnzonen - Standort, Fläche und Art bestehender naturnaher Strukturen (Bäume, Büsche, Hecken, Bäche usw.) und neuer ökologischer Ausgleichsflächen - Landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen - Baubereiche bestehender und ausnahmsweise neuer Bauten mit detaillierten Nutzungsangaben - Erschliessung und Parkierung - Realisierungsetappen - Ver- und Entsorgung - Wasserfassungen und deren Schutzzonen Die Strassen 4653 (Gormunderstrasse), 4801 (Gormundmoosstrasse) und 4502 (Gormund) bleiben im Unterhaltsperimeter der Unterhaltsgenossenschaft (UHG) Beromünster. Die Befahrbarkeit unterliegt den Weisungen der UHG Beromünster. Dem Golfplatzbetreiber Sempachersee wird es untersagt, die Verkehrserschliessung über die Strasse 4501 (Kapellenstrasse) und die Strasse 4502 (Gormund) zu vollziehen. Gemeinde Beromünster 54 ecoptima Bau- und Zonenreglement II Freiraum, Aufenthaltsbereich II Freiraum, Aufenthaltsbereich, Containerstandort II Freihaltung Umgebung Stift III Grün-, Park- und Erholungsflächen, Strassenraumgestaltung, Siedlungsdurchgrünung, ökologischer Ausgleich, Parkplätze (GB 244), Anlagen für den Fussverkehr, Anlagen zur Strassenentwässerung, Absetzbecken, Pumpwerke III II Nicht rechtskräftig (Beschwerde hängig) Freihaltung Waldrand III II III Freiraum, Aufenthaltsbereich, Quartierplatz II Freiraum, Aufenthaltsbereich, Quartierplatz II Freiraum, Aufenthaltsbereich, Quartierplatz II Siedlungsdurchgrünung zwischen Wohn- und Arbeitsgebiet, Fusswegverbindung III Freiraum, Aufenthaltsbereich II Anhang 4: Grünzonen Ortsteile Gunzwil/Beromünster 2 Grundstück Nr. 1478, Grundstück Nr. 1587, GB Gunzwil 3 Grundstück Nr. 1562 GB Gunzwil 4 Grundstück Nr. 224 GB Beromünster 5 Chällermatt / Schönbüel / Sandhübel/ Don Boscostrasse / Undermüli 7 Grundstück Nr. 263 GB Beromünster 8 Grundstück Nr. 371 GB Beromünster Ortsteil Neudorf 11 Grundstück Nr. 1315 GB Neudorf 12 Grundstück Nr. 1277 GB Neudorf 14 Grundstück Nr. 1048 GB Neudorf 15 Grundstücke Nrn. 1276, 1111, 1043, 1044 GB Neudorf 16 Grundstück Nr. 1074 GB Neudorf Nr. Bezeichnung Zweck/Nutzung ES 1 Moosbach Freihaltung Uferbereich, bestehendes Wohnhaus Mühle auf Grundstück Nr. 430 GB Gunzwil 6 Schlösslibach Freihaltung Uferbereich, Freiraum, Aufenthaltsbereich, Siedlungsdurchgrünung 9 Grundstücke Nr. 1302, 1303, 1378 GB Gunzwil Freiraum, Aufenthaltsbereich, Quartierplatz, Begrünung Siedlungsrand (GB 1302) 10 Grundstücke Nrn. 726, 768, 471, 427, 526 Begrünung entlang Kantonsstrasse zur Eingliederung ins Orts- und Landschaftsbild 13 Grundstücke Nrn. 1214, 1217, GB Neudorf Freiraum, Aufenthaltsbereich, Retention II Gemeinde Beromünster 55 ecoptima Bau- und Zonenreglement
Anhang 5: Verzeichnis der Flächen in der Naturschutzzone Nr. Beschrieb 1 Trockenstandort Wegböschung westlich Zälgli auf Grundstück Nr. 1190 GB Gunzwil 2 Weiher Weiher inkl. Uferbereich mit vielfältiger Unterwasser- und Schwimmblattvegetation auf Grundstück Nr. 1190 GB Gunzwil nordwestlich Zälgli 3 Artenreiche Wiese Ungedüngte Wiese am Waldrand auf Grundstück Nr. 790 GB Gunzwil, Haumässerweid 4 Ehemalige Kiesgrube Grube mit Pionier- und Ruderalpflanzen auf Grundstück Nr. 694 GB Gunzwil, Höchfeld 5 Trockenstandort Ehemalige kleine Kiesgrube am Rand des Breitwaldes mit vielfältigem, teilweise seltenem Pflanzenbewuchs, Grundstück Nr. 279 GB Gunzwil 6 Feuchtstandort Nordexponierter Steilhang südwestlich Winonmühle auf Grundstück Nr. 237 GB Gunzwil, Alp; unterschiedliche Feuchtigkeitsbedingungen bieten die Voraussetzung für eine abwechslungsreiche Vegetation 7 Trockenstandort Wegböschung nordöstlich von Adiswil auf den Grundstücken Nr. 22 Oelberg, Nr. 25 und Nr. 26 Adiswil, GB Gunzwil 8 Weiher Weiher inkl. Uferbereich mit angrenzender extensiv genutzter Vegetation auf Grundstück Nr. 1174 Chüemoos, GB Gunzwil 9 Damm Trockengebiet mit Feuchtzone, Schwemmgebiet und extensiv genutzten Wiesen auf den Grundstücken Nr. 1533 Hochwasserrückhaltebecken Eichmatt, GB Gunzwil und Nr. 162 Wiholzmatte, GB Beromünster 10 Ehemalige Kiesgrube Wiholz auf Grundstück Nr. 279 GB Beromünster 11 Wyna – Schlifitobel Feuchtgebiet bei Wasserfassung auf den Grundstücken Nrn. 583 und 303 12 Vogelmoos Feuchtgebiet (von Hecken abgeschlossene Waldeinbuchtung mit Weihern, umgeben von Hochstaudenfluren und Grossseggenried, Laichgebiet für Amphibien von nationaler Bedeutung) auf Grundstück Nr. 852 GB Neudorf Gemeinde Beromünster 56 ecoptima Bau- und Zonenreglement Nr. Beschrieb 13 Weiheranlage inkl. Uferbereich mit vielfältiger Unterwasser- und Schwimmblattegetation auf Grundstück Nr. 894 GB Neudorf (Düderhof) 14 Naturschutzfläche in Waldlichtung mit Weiherbiotop, Mahd auf Haufen geschichtet zu Gunsten Ringelnatter, Äsungsfläche und/oder Setzfläche für das Wild, auf Grundstück Nr. 889 GB Neudorf (Moretalerwald) 15 Gormunderschneise Regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche (Wald mit spezifischem Nutzungskonzept: Weiherbiotope, innerer Waldrand, Feuchtwiese und Hochstauden, Wildschussschneise, Spätschnitt) auf Grundstück Nr. 875 GB Neudorf (Kaplonewald) Gemeinde Beromünster 57 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 6: Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht Bezeichnung Ergänzende Vorgaben zu Art. 26 BZR maximal zulässige Abweichung34 nach § 75 Abs. 1 PBG Ortsteil Gunzwil Landessender gem. Anhang 1d, Sonderbauzonen Ortsteil Beromünster Bahnhofstrasse Realisierung einer verdichteten Zentrumsüberbauung (Schwerpunkt Verkauf) mit hohen ortsbaulichen und gestalterischen Qualitäten. Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Der Gestaltungsplan hat auf Grundlage eines qualitätssichernden Verfahrens gemäss Art. 2 Abs. 6 zu beruhen. Die Neubauten sind durch eine sorgfältige Situierung, Höhenentwicklung und Gestaltung auf das Orts- und Landschaftsbild abzustimmen. Besondere Beachtung ist dabei der Gestaltung der Kopfsituation beim neuen Kreisel Umfahrungsstrasse zu schenken. Lärmschutz: Lärmempfindliche Räume sind mittels baulichen und gestalterischen Massnahmen möglichst vor schädlichem oder lästigem Lärm zu verschonen. Bifang gem. Anhang 1b, Spezielle Mischzonen Buechweid Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Chrüzmatt Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Gestaltung Siedlungsrand Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Dolderhof (II) Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts ÜZ: + 20% max. Oberkante Dachfläche 672.00 m ü. M. GrüneggChappelhofLuzernerstrasse Ost und West Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts ÜZ: + 20% Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m
34Von den Massen und Ziffern, die in der Spalte nicht erwähnt werden, sind maximal Abweichungen gemäss § 75 Abs. 2 PBG zulässig. Gemeinde Beromünster 58 ecoptima Bau- und Zonenreglement Bezeichnung Ergänzende Vorgaben zu Art. 26 BZR maximal zulässige Abweichung34 nach § 75 Abs. 1 PBG Hindermüli Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts unter Sicherstellung einer guten Einordnung ins Orts- und Landschaftsbild keine Abweichung Oezligen Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts ÜZ: + 10% Gesamthöhe: + 1.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Röteli Realisierung einer Überbauung mit hohen ortsbaulichen und gestalterischen Qualitäten. Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe frei Der Gestaltungsplan hat auf Grundlage eines qualitätssichernden Verfahrens gemäss Art. 2 Abs. 6 zu beruhen. Die Neubauten sind durch eine sorgfältige Situierung, Höhenentwicklung und Gestaltung in das Orts- und Landschaftsbild einzugliedern. Besondere Beachtung ist dabei der Gestaltung der Kopfsituation beim neuen Kreisel Umfahrungsstrasse zu schenken. Lärmschutz: Lärmempfindliche Räume sind mittels baulichen und gestalterischen Massnahmen möglichst vor schädlichem oder lästigem Lärm zu verschonen. Sandhübel gem. Anhang 1a, Spezielle Wohnzonen Schlössli Höchi Nicht rechtskräftig (Beschwerde hängig) Ortsteil Neudorf Belfour+ Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Gestaltung Siedlungsrand, Sicherstellung der erforderlichen Lärmschutzmassnahmen ÜZ: + 10% Gesamthöhe: + 1.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Feuerwerk gem. Anhang 1d, Sonderbauzonen Golfplatz gem. Anhang 3 C, Golfplatz Sempachersee Leueweid Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts ÜZ: + 10% Gesamthöhe: + 1.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Mittelhof Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Sicherstellung der erforderlichen Lärmschutzmassnahmen ÜZ: + 20 % Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Recycling gem. Anhang 1d, Sonderbauzonen Gemeinde Beromünster 59 ecoptima Bau- und Zonenreglement Bezeichnung Ergänzende Vorgaben zu Art. 26 BZR maximal zulässige Abweichung34 nach § 75 Abs. 1 PBG Winkel Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Gestaltung Siedlungsrand ÜZ: + 20 % Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Wynafeld Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Gestaltung Siedlungsrand ÜZ: + 20 % Fassadenhöhe: + 3.0 m Ortsteil Schwarzenbach Chäsimatt Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts Fassadenhöhe: + 2.0 m Güterstrasse Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Gestaltung Siedlungsrand ÜZ: + 20 % Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Gemeinde Beromünster 60 ecoptima Bau- und Zonenreglement Anhang 7: Orientierende Skizzen Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Flachdach (Art. 4, 5, 6, 7 BZR)
Hangzuschlag zur Fassadenhöhe (Art. 4, 5, 7 BZR)
Gemeinde Beromünster 61 ecoptima Bau- und Zonenreglement Partielle Fassadenerhebungen (Art. 4, 5, 7 BZR)
Abgrabungen (Art. 29 Abs. 2 BZR)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.