← BZO Beromünster · Inhaltsverzeichnis

Art. 4 · Dorfzonen

BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 8 · Original-PDF

(§ 44 PBG)

1Die Dorfzonen bezwecken die Entwicklung und Gestaltung von lebendigen Dorfzentren mit einem möglichst breiten und qualitativ guten Angebot an vielfältigen Zentrumsnutzungen unter gebührender Berücksichtigung der Ortsbildqualitäten.

2In den Dorfzonen sind Bauten und Anlagen für nicht oder nur mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, für Gastgewerbebetriebe sowie zum Wohnen zulässig. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig. Im Ortsteil Schwarzenbach sind landwirtschaftliche Betriebe gestattet. Gemeinde Beromünster 9 ecoptima Bau- und Zonenreglement

3In den Dorfzonen gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:

Dorfzone A Dorfzone B max. Gesamthöhe 13.0 m 14.0 m max. traufseitige Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15% Dachneigung)3 9.0 m 11.5 m max. Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Flachdach (bis 15% Dachneigung)3 9.0 m 11.5 m 4 Hangzuschlag zur Fassadenhöhe in Hanglagen5 2.0 m 2.0 m min. Fassadenhöhe für Neu- und Ersatzbauten6 7 8 5.5 m 8.5 m min. Grenzabstand 4.0 m 4.0 m

4Die Überbauungsziffer und die Gebäudelänge werden im Einzelfall gestützt auf die Beurteilung einer Kommission nach Art. 2 Abs. 4 festgelegt.

5Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.