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Art. 2 · Zuständigkeit

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 4 · Original-PDF

(§§ 1 und 17 PBG)

1Die Stimmberechtigten sind zuständig für den Erlass des Zonenplans, des Bau- und Zonenreglements und der Bebauungspläne.

2Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass des Erschliessungsrichtplans und des Energierichtplans, der Gestaltungspläne, der notwendigen Ausführungsverordnungen und von Richtlinien, welche bei Bedarf unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren.

3Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baubewilligungen ist in der Organisationsverordnung geregelt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.