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Art. 46 · Energie
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 26 · Original-PDF
einer Gesamtsanierung unterzogen werden, für Heizung und WarmwasseraufEnergie bereitung als Hauptenergieträger erneuerbare Energien einzusetzen.
2Die Gemeinde kann im Baubewilligungsverfahren technische Vorinstallationen für die Nutzung erneuerbarer Energien und die e-Mobilität verlangen.
3Wo ein thermisches Netz vorhanden ist, gilt es die Anschlusspflicht gemäss § 6 Energiegesetz (KEnG) zu prüfen.
1Als Antennenanlagen gelten Mobilfunkanlagen, die dem draht- und kabellosen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.