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Art. 43 · Gestaltung des Siedlungsrandes
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 25 · Original-PDF
Landschaftsbild zu erfüllen. Der Aussenraum ist besonders sorgfältig zu gestalten. Gestaltung des Siedlungsrandes
a)Übermässige Niveausprünge durch Aufschüttungen oder Abgrabungen sind zu vermeiden.
b)Die Durchlässigkeit für Kleintiere ist zu gewährleisten.
c)Abgrenzungselemente und Bepflanzung berücksichtigen die ortstypischen Eigenheiten.
1Der Kanton erfasst die archäologischen Fundstellen in einem kantonalen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.