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Art. 43 · Gestaltung des Siedlungsrandes

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 25 · Original-PDF

Landschaftsbild zu erfüllen. Der Aussenraum ist besonders sorgfältig zu gestalten. Gestaltung des Siedlungsrandes

a)Übermässige Niveausprünge durch Aufschüttungen oder Abgrabungen sind zu vermeiden.

b)Die Durchlässigkeit für Kleintiere ist zu gewährleisten.

c)Abgrenzungselemente und Bepflanzung berücksichtigen die ortstypischen Eigenheiten.

1Der Kanton erfasst die archäologischen Fundstellen in einem kantonalen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.