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Art. 42 · Aussichtslagen

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 25 · Original-PDF

sagt, wenn sie innerhalb von Bauzonen und der Parkzone entlang von WanderAussichtslagen wegen die ohne Einfriedung vorhandene See- und/oder Bergsicht behindern.

2Die Gemeinde kann entlang von öffentlichen Fusswegen bei besonders wichtigen Aussichtslagen Einfriedungen über 1.20 m untersagen. An Siedlungsrändern sind erhöhte Anforderungen an die Einpassung in das

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.