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Art. 17 · Kurzone Angelfluh Ku

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 12 · Original-PDF

gewerbe und dem lokalen Wassersport dienen. Kurzone Angelfluh Ku

2Alle Bauten und Anlagen müssen sich harmonisch ins Orts- und Landschaftsbild einfügen. Der Umgebungsgestaltung und der Bepflanzung ist besondere Beachtung zu schenken.

3In der Kurzone Angelfluh dürfen grössere Bauten und Anlagen nur aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsplans bewilligt werden.

4Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II. In den im Zonenplan gekennzeichneten Gebieten gelten ergänzend zu den Vor-

Ar
a)Talseitige Fassadenhöhe14.00 m
b)Gesamthöhe14.00 m
c)Grenzabstand5.00 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)0.40
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2)--
Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3)--
Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4)0.05
e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV)III

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.