Art. 15 · Erhaltungszone EZ
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 11 · Original-PDF
für nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig. Wo die Erhaltungszone EZ Lärmempfindlichkeitsstufe III gilt, sind auch mässig störende Dienstleistungsund Gewerbebetriebe zulässig.
2Die Erhaltungszone dient dem Erhalt und der angemessenen Erneuerung der bestehenden Bauten. Ersatzneubauten sind im Ausmass der bewilligten und realisierten anrechenbaren Gebäudeflächen sowie Gesamthöhen zulässig. Dazu gilt Folgendes:
a)Für Liftanlagen und Wärmedämmungen gilt sinngemäss § 14a PBV.
b)Allfällige Ersatzneubauten haben sich optimal in den städtebaulichen Kontext der Bebauung einzuordnen.
c)Die Frei- und Aussenräume weisen sehr hohe Qualitäten auf. Sie sind mindestens in der heutigen Qualität beizubehalten. Die Gemeinde kann zusätzliche An- und Kleinbauten sowie Aussengeschossflächen zulassen.
3Für die Erhaltungszone «Gottlieben» gilt für die Erdgeschossnutzungen sinngemäss § 13 Abs. 4 BZR.
4Für Neuausrichtungen und Neuentwicklungen stehen die entsprechenden Planungsmittel (Bebauungsplan, Zonenplanänderung) offen.
5Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II/III1.
1ES-Festsetzung gemäss Zonenplan. 11 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement
1In der Arbeitszone sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für nicht oder mässig
| W-A | W-B | W-C | W-D | ||
|---|---|---|---|---|---|
| a) | Talseitige Fassadenhöhe | 9.50 m | 10.50 m | 10.50 m | 13.50 m |
| b) | Gesamthöhe | 9.50 m | 10.50 m | 10.50 m | 13.50 m |
| c) | Grenzabstand | 4.00 m | 4.00 m | 4.00 m | 5.00 m |
| d) | Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) | 0.16 0.23 0.18 0.05 | 0.18 0.26 0.20 0.05 | 0.22 0.32 0.24 0.05 | 0.20 -- 0.22 0.05 |
| e) | Lärm-Empfindlichkeitsstufe | II | II | II | II/III1 |
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