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Art. 46 · Zuständige Stelle

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 24 · Original-PDF

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1Der Vollzug des vorliegenden Reglements erfolgt durch die jeweils zuständige Stelle der Gemeinde. 23

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.