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Art. 44 · Abstellflächen für Kehrichtgebinde und Kompostieranlagen

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 23 · Original-PDF

1Bei Neubauten und grösseren Umbauten sind die notwendigen Abstellflächen und Abholflächen für Kehrichtgebinde und Container zu schaffen.

2Bei grösseren Überbauungen kann die zuständige Stelle die Errichtung von Kompostieranlagen verlangen und deren örtliche Lage festlegen.7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.