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Art. 43 · Ersatzabgabe für Spielplätze

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 23 · Original-PDF

6 Wenn die örtlichen Verhältnisse die Erstellung der erforderlichen Spielplätze und anderer Freizeitanlagen verunmöglichen, hat die Bauherrin oder der Bauherr eine Ersatzabgabe von Fr. 400.00 pro m2 fehlende Fläche zu entrichten. Die Ersatzabgabe ist dem Schweizerischen Baupreisindex (Neubau Mehrfamilienhäuser, Auswertung Grossregion Zentralschweiz) anzupassen (ursprünglicher Indexstand Oktober 2020: 116.5 Punkte [Basis Oktober 1998 = 100]).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.