Art. 31a · Bereitstellung von Siedlungsabfällen
BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 19 · Original-PDF
5 1 lm Rahmen von Planungs- und Bewilligungsverfahren sind Angaben zur Bereitstellung von Siedlungsabfällen, insbesondere örtlicher, baulicher und technischer Art zu machen. 2 lm Rahmen von Sondernutzungsplänen ist die Bereitstellung von Siedlungsabfällen in der Regel innerhalb des Planungsperimeters vorzusehen und die dafür erforderliche Erschliessung sicherzustellen. Die Bereitstellung kann auch ausserhalb des Perimeters erlaub oder verlangt werden, wenn damit eine sicherere, ökologischere oder effizientere Sammlung ermöglicht wird.
3Nach Massgabe des übergeordneten Rechts und ihres Abfallreglements kann die zuständige Stelle Verfügungen über die Dimensionierung und technische Ausgestaltung von Kehrichtsammelstellen oder Sammelpunkten für Abfälle treffen. II. ABSTÄNDE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.