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Art. 28 · Aussichtspunkte und Aussichtsschutz

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 18 · Original-PDF

Die im Zonenplan bezeichneten Aussichtspunkte und Aussichtslagen sind geschützt. Die Aussicht ist bei diesen Punkten oder Lagen zu gewährleisten. Der Einwohnerrat regelt die Details zum Aussichtsschutz in einem Reglement3. III. SONDERNUTZUNGSPLANUNG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.