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Art. 28 · Aussichtspunkte und Aussichtsschutz
BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 18 · Original-PDF
Die im Zonenplan bezeichneten Aussichtspunkte und Aussichtslagen sind geschützt. Die Aussicht ist bei diesen Punkten oder Lagen zu gewährleisten. Der Einwohnerrat regelt die Details zum Aussichtsschutz in einem Reglement3. III. SONDERNUTZUNGSPLANUNG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.