Art. 55 · Gebühren
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 32 · Original-PDF
suche, deren Beurteilung und die Ausfertigung der Entscheide eine GeGebühren bühr, die sich nach den folgenden Bestimmungen bemisst.
2Die Spruchgebühr des Gemeinderates ergibt sich abgestuft aufgrund der mutmasslichen Baukosten: von den ersten CHF 3’000'000.- 2 ‰ mindestens aber CHF 300.- von dem CHF 3’000'000.- übersteigenden Betrag 1 ‰
3Ergibt sich nach der Festsetzung der Gebäudeversicherungssumme eine Differenz zu den für die Gebührenrechnung angenommenen Baukosten, erfolgt eine revidierte Rechnungsstellung, wenn die Gebührendifferenz mehr als CHF 100.- beträgt.
4Nach Zeitaufwand werden nach dem Grundsatz der vollen Kostendeckung verrechnet: − Verwaltungsaufwand für Vorstudien, Bebauungs- und Gestaltungspläne, − Nachführungen Grundstückkataster, Kanalisationskataster, Tarifzonenkataster, − Prüfung von Projektvarianten und Projektänderungen, − Prüfung und Kontrolle von Projekten durch verwaltungsexterne Fachleute, Gutachten und Stellungnahmen von Fachleuten, Amts- und Fachstellen, − zusätzlicher Aufwand bei unvollständigen Gesuchen und mangelhaften Plangrundlagen, − Bau- und Abnahmekontrollen, − Zustandsaufnahmen von Strassen und Bauten. Die Gemeinde legt dazu einen massgebenden Stundenansatz zwischen Fr. 60.- und Fr. 200.- fest.
5Gemäss den Ansätzen der Kantonalen Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden werden verrechnet: − Publikationen und Anzeigen an Anstösser und Einspracheberechtigte, − Korrespondenzen und Kopien, − Zustellungen und Porti, − Besprechungen und Verhandlungen, − Kommissionssitzungen.
6Die Gemeinde kann zur Sicherstellung von Gebühren und Ersatzabgaben Kostenvorschüsse verlangen. 31 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain
1Wer vorsätzlich und ohne Berechtigung ein Naturschutzobjekt zerstört
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.