Art. 53 · Bauen in lärmbelasteten Gebieten
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 31 · Original-PDF
Lärmschutzverordnung (LSV). Ein Gestaltungsplan oder eine BaubewilliBauen in lärmbelasteten gung für Gebäude mit lärmempfindlicher Nutzung kann erst nach VorlieGebieten gen eines entsprechenden Nachweises, dass der massgebliche Grenzwert eingehalten wird, erteilt werden.
2Kann der Grenzwert trotz Lärmschutzmassnahmen nicht eingehalten werden, so ist das überwiegende Interesse nach Art. 31 Abs. 2 LSV auszuweisen und der Dienststelle Umwelt und Energie ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 30 LSV bzw. eine Zustimmung gemäss Art.
31LSV einzureichen.
3Bei Parzellen, die nach 1985 in eine Bauzone eingezont wurden, besteht keine Möglichkeit von Ausnahmen.
4Die lärmbelasteten Aussenräume müssen so gestaltet werden, dass sie eine gute Aufenthaltsqualität gewährleisten.
1Bei der Änderung der Bau- und Zonenordnung und bei Sondernutzungs-
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.