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Art. 51 · Nebenräume
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 30 · Original-PDF
benräume (Keller, Estriche, Reduits) von insgesamt mindestens 10.00 m2 Nebenräume Fläche pro Wohnung zu erstellen.
2In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind ohne Treppen zugängliche, separate Einstellräume für Kinderwagen, Spielgeräte und dergleichen zu erstellen.
3Bei Gebäuden mit Publikums- oder Kundenverkehr sind beim Eingang genügend gedeckte Abstellflächen für Fahrräder zu schaffen.
4Für Fahrräder gelten die entsprechenden Normen. Die Ersatzabgabe für Spielplätze und Freizeitanlagen beträgt CHF 1‘000.-
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.