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Art. 46 · Umgebungsgestaltung

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 27 · Original-PDF

und bei wesentlichen Veränderungen des Aussenraumes in der BaubewilUmgebungsgestaltung ligung einen Plan über die Umgebungsgestaltung gemäss § 55 PBV. 2 Der Plan über die Umgebungsgestaltung beinhaltet insbesondere folgende Elemente:

a)Grünflächen, Freiräume und Bepflanzung,

b)Gestaltung der Übergänge in das angrenzende Siedlungs- bzw. Landschaftsgebiet,

c)Erschliessungsflächen mit ihrer Materialisierung, 26 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain

d)Lage und Verlauf des massgebenden und auszuführenden Terrains. 3 Der Gemeinderat kann im Rahmen der Baubewilligung für Bauten, Anlagen, Lager- und Umschlagplätze die erforderlichen Gestaltungs- und Bepflanzungsauflagen festlegen. 4 Für die Bepflanzung sind einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. Invasive gebietsfremde Arten sind nicht zulässig. 5 In landschaftlich exponierten Lagen und an Siedlungsrändern sind erhöhte Anforderungen an die Einpassung in das Landschaftsbild zu erfüllen.

1Dächer auf Hauptbauten bis 5° Neigung und mit einer Fläche von mehr

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.