Art. 42 · Bebauungsplan- und Gestaltungsplan- Pflichtgebiet
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 25 · Original-PDF
ten Gebiete, die im Zonenplan als solche eingetragen sind. Bebauungsplan- und Gestaltungsplan-
2Die Gemeinde kann bauliche Änderungen sowie angemessene Erweiterungen bestehender Bauten von der Bebauungsplan- oder GestaltungsPflichtgebiet planpflicht befreien, wenn die baulichen Massnahmen von untergeordneter Bedeutung sind und kein Präjudiz für allfällige spätere Bebauungs- und Gestaltungspläne geschaffen wird.
3Innerhalb des Perimeters von Bebauungsplan- oder GestaltungsplanPflichtgebieten dürfen nicht mehrere Bebauungspläne oder Gestaltungspläne erstellt werden. Die Gemeinde kann von diesem Grundsatz abweichen, wenn ein Gesamtkonzept über den gesamten Perimeter vorliegt, an dem sich die Teilbebauungspläne oder Teilgestaltungspläne orientieren.
4Im Bebauungsplan-Pflichtgebiet Wohn- und Dienstleistungszone Ron (DRon) und in den Gestaltungsplan-Pflichtgebieten Fahr/Stegmatt/Schürmatt und Elsihof ist der Bebauungsplan respektive Gestaltungsplan gestützt auf ein Konkurrenzverfahren gemäss Art. 5 BZR zu erstellen.
5Im Gestaltungsplan-Pflichtgebiet Fahr/Stegmatt/Schürmatt ist insbesondere auf eine enge Verzahnung der quartierinternen Grün- und Freiräume mit den umliegenden Grün- und Freiräumen sowie auf eine flächenschonende Erschliessung zu achten. Die Gebäudegestaltung zur Hauptstrasse hin darf nicht abweisend sein.
1Für einen Gestaltungsplan, der die zonengemässen Vorschriften einhält,
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.