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Art. 41 · Geotopschutz

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 24 · Original-PDF

sche Landschaftselemente wie Moränen, Rundhöcker, Drumlins oder AufGeotopschutz schlüsse, welche für das Landschaftsbild prägend sind. Diese sind im kantonalen Inventar der geologischen und geomorphologischen Elemente (Geotopinventar) eingetragen.

2INR-Geo-Objekte von regionaler Bedeutung sind in ihrer ganzheitlichen Erscheinung zu erhalten. Landschaftsprägende Geländeveränderungen 23 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain sind nicht zulässig. Die übrigen Geländeveränderungen sind auf das Notwendige zu beschränken.

3Bauten und Anlagen sind unter Berücksichtigung des Inventars zu planen und zu erstellen.

4Die landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bundesrechts wird nicht tangiert. 5. Sondernutzungspläne

1Als Bebauungsplan-Pflichtgebiet und Gestaltungsplan-Pflichtgebiet gel-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.