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Art. 20 · Wohnzone A (W-A)

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 13 · Original-PDF

Wohnen und für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, sofern Wohnzone A (W-A) sich diese baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse.

2In der Wohnzone A (W-A) gilt folgendes (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): W-A

a)Talseitige Fassadenhöhen 1 + 2 16.50 m

b)Gesamthöhen 1 + 2 16.50 m

c)Grenzabstand 1 + 2 6.50 m

d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) 0.24 Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) -- Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) 0.26 Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) 0.08

e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe II

3Bei Überbauungen mit einer Fläche von mindestens 4'000 m2 innerhalb des „Perimeters höhere Bauten“ sind bei guter Eingliederung und vorbildhafter Aussenraumgestaltung (im Bereich der Ron mit engem Bezug zur Ron), und auf Basis eines Konkurrenzverfahrens gemäss Art. 5 BZR, Abweichungen der zulässigen Gesamt- und Fassadenhöhen im Vergleich zur Grundnutzung von maximal + 6.00 m zulässig. Der Gemeinderat kann die Inanspruchnahme der Mehrhöhen insbesondere davon abhängig machen, ob die Parkierung in unterirdischen Einstellhallen zusammengefasst wird. Zusätzliche Mehrhöhen im Rahmen von Gestaltungsplänen gemäss

E-N
a)Talseitige Fassadenhöhen 1 + 219.50 m
b)Gesamthöhen 1 + 219.50 m
c)Grenzabstände 1 + 28.00 m
d)ÜberbauungsziffernGemäss Abs. 1 und 3
e)Lärm-EmpfindlichkeitsstufeII

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

W-A
a)Talseitige Fassadenhöhen 1 + 216.50 m
b)Gesamthöhen 1 + 216.50 m
c)Grenzabstand 1 + 26.50 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)0.24
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2)--
Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3)0.26
Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4)0.08
e)Lärm-EmpfindlichkeitsstufeII

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.