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Art. 67 · Rechtsmittel

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 29 · Original-PDF

Gegen alle in Anwendung dieses Reglements gefassten Beschlüsse und Entscheide der Gemeinde kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden, soweit das PBG oder andere Erlasse nichts anderes vorsehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.