← BZO Hitzkirch · Inhaltsverzeichnis

Art. 58 · Gemeinsame Heizungsanlage

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 26 · Original-PDF

Für Überbauungen mit mehr als 30 Wohnungen ist eine Heizungsanlage mit gemeinsamer Zentrale vorzusehen.

2Fassung gemäss Entscheid Nr. 1010, 16.10.2018

22

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.