Art. 47 · Zielsetzungen für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 22 · Original-PDF
1 Der Gestaltungsplan im Gebiet "Schürmatt", Ortsteil Gelfingen, sorgt für eine verdichtete, zeitgemässe Wohnüberbauung mit attraktiven und individuellen Aussenräumen. Die Überbauung grenzt sich klar gegenüber dem Landwirtschaftsgebiet ab.
2 Der Gestaltungsplan im Gebiet "Dorf Süd", Ortsteil Gelfingen, bezweckt eine verdichtete, zeitgemässe Überbauung mit verschiedenen Nutzungen. Die Neubauten orientieren sich zur Strasse hin und reagieren optimal auf die Lärmsituation.
3 Der Gestaltungsplan im Gebiet "Strossacher", Ortsteil Gelfingen, bezweckt eine verdichtete, zeitgemässe Überbauung mit verschiedenen Nutzungen. Die Überbauung grenzt sich klar gegenüber dem Landwirtschaftsgebiet ab und reagiert optimal auf die Lärmsituation.
18 4 Der Gestaltungsplan im Gebiet "Luzernerstrasse", Ortsteil Hitzkirch, zeigt auf, wie eine Ergänzung und Verdichtung des Gebiets entlang der Luzernerstrasse umgesetzt werden kann. Die Neubauten sind als attraktiver Abschluss des Strassenraums entlang der Luzernerstrasse auszubilden und reagieren optimal auf die Lärmsituation.
5 Der Gestaltungsplan im Gebiet "Richensee", Ortsteil Hitzkirch, bezweckt eine ortsbaulich hochstehende Weiterentwicklung des Ortsteils. Die Neubauten haben sich in die bauliche Struktur des Städtchens Richensee einzuordnen und sind gegenüber der offenen Landschaft von einem Grüngürtel umgeben. Als Grundlage für den Gestaltungsplan ist zwingend ein Architekturwettbewerb durchzuführen.
6 Der Gestaltungsplan im Gebiet "Granador Areal" bezweckt die Umwandlung des ehemaligen Granador-Areals zu einer dichten, zeitgemässen Überbauung mit verschiedenen Nutzungen. Die Arbeits- und Wohnnutzungen können in separaten Gebäuden realisiert werden, die optimal auf die Lärmsituation reagieren.
7 Das Gebiet "Herrenmatt", Ortsteil Hitzkirch, darf nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Mit dem Gestaltungsplan ist sicherzustellen, dass ein durchmischtes und altersgerechtes Wohnen in einem attraktiven Wohnumfeld geschaffen wird, die Bauten und Anlagen eine besonders gute architektonische Gestaltung aufweisen, die Zugänglichkeit zum Alterswohnheim "Chrüzmatt" für den Langsamverkehr und den motorisierten Individualverkehr sichergestellt ist, die bestehende Quartierstruktur respektiert werden und sich die Überbauung rücksichtsvoll darin integriert, der Übergang zur Wohnzone C ist harmonisch auszugestalten.
8 Das Gebiet "Müco", Ortsteil Hitzkirch, darf nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Mit dem Gestaltungsplan ist sicherzustellen, dass auf dem Areal eine zeitgemässe sowie verdichtete Überbauung realisiert wird, die unterschiedliche Nutzungen vereint. die Überbauung sowie der Aussenraum von hoher architektonischer bzw. landschaftlicher Qualität sind.
9 Das Gebiet "Hinderberg", Ortsteil Gelfingen, darf nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Mit dem Gestaltungsplan ist sicherzustellen, dass die Terrassenhäuser sich der Hangneigung anpassen und eine Linie nicht überschreiten, die in einem Abstand von 7.0 m parallel zum begradigten gewachsenen Terrain verläuft, die übereinanderliegenden Geschosse mindestens 3.0 m zurückversetzt werden, die Dächer begrünt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.