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Art. 38 · Aussichtspunkte und Aussichtsschutz

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 20 · Original-PDF

Die im Zonenplan bezeichneten Aussichtspunkte und Aussichtslagen sind geschützt. Die Aussicht ist bei diesen Punkten oder Lagen zu gewährleisten.

3.2.4 Naturgefahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.