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Art. 11 · Kernzone Hitzkirch
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 10 · Original-PDF
1 Die Kernzone Hitzkirch dient der Erhaltung und massvollen Entwicklung des historischen Ortskerns im Ortsteil Hitzkirch.
2 Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, zum Wohnen und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
3 Die Bauten, Anlagen und Nutzungen haben sich baulich und mit ihren Auswirkungen in den Charakter des Ortskerns einzufügen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.