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Art. 1 · Zweck

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 5 · Original-PDF

Das Bau- und Zonenreglement (BZR) dient der zielgerichteten räumlichen Entwicklung der Siedlung und der Landschaft und regelt das Planungs- und Bauwesen, soweit die Gemeinde hierfür zuständig ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.