Zone FHZ · Vechigen

Bern · BFS 359 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone FHZ in Vechigen (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Stk, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan 1:500 im Doppel, unterzeichnet durch den Geometer (bbp geomatik ag)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 8, S. 80.88
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 8, S. 80.88
Fassadenhöhe traufseitig≤ 7 mArt. 8, S. 80.88
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 8, S. 80.88
Vollgeschosse≤ 2 StkArt. 8, S. 80.88

Extrahiert aus der BZO Vechigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone FHZ

Was gilt in der Zone FHZ in Vechigen?
Vollgeschosse ≤ 2 Stk, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Vechigen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone FHZ sein?
Laut BZO Vechigen: Vollgeschosse ≤ 2 Stk. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone FHZ einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Vechigen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Vechigen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Vechigen ein?
Baugesuche in Vechigen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauabteilung / Bauinspektorat, Kernstrasse 1, 3067 Boll. Ablauf nach der Einreichung →

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