Zone WG3 · Münchenbuchsee
Bern · BFS 546 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Hinweis: Für Münchenbuchsee gelten derzeit ZWEI Regelwerke nebeneinander. Rechtskräftig ist das Baureglement von 1993, aus dem die hier gezeigten Werte stammen. Die Ortsplanungsrevision OPR17+ wurde am 26.02.2026 vom Kanton genehmigt, ist wegen einer hängigen Beschwerde aber noch nicht rechtskräftig. Seit Februar 2020 gilt die Vorwirkung: bewilligt wird nur, was sowohl dem alten als auch dem neuen Recht entspricht. Ein Vorhaben, das nach diesen Werten zulässig wäre, kann am neuen Reglement scheitern.
Die Zone WG3 in Münchenbuchsee (Bern) ist mit 9 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Stk, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 13 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.75, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
Pläne
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan vom Nachführungsgeometer bischsel bigler partner AG
- Umgebungsgestaltungsplan mit Pflanzenliste
- Farbcodierung und Plandarstellung gemäss Checkliste
Schriftliche Unterlagen
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Papiereinreichung an Bauabteilung, Ressort Hochbau
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Verfahren
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle
- Bauabteilung (Bauinspektorat)
- 031 868 82 22
- bauabteilung@muenchenbuchsee.ch
- alle Kontaktangaben
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
| Firsthöhe | ≤ 13 m | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Stk | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
| Gebäudetiefe | ≤ 15 m | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
| Grünflächenziffer | ≥ 25 % | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.75 | Art. 79, S. 44 | 0.88 |
Extrahiert aus der BZO Münchenbuchsee (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WG3
Was gilt in der Zone WG3 in Münchenbuchsee?
Vollgeschosse ≤ 3 Stk, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 13 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.75, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 9 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Münchenbuchsee erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG3 sein?
Laut BZO Münchenbuchsee: Vollgeschosse ≤ 3 Stk, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 13 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Münchenbuchsee. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Münchenbuchsee?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Münchenbuchsee ein?
Baugesuche in Münchenbuchsee laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauabteilung (Bauinspektorat), Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee. Ablauf nach der Einreichung →