Zone WA2 · Menzingen
Zug · BFS 1704 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone WA2 in Menzingen (Zug) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Firsthöhe ≤ 9.7 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
- Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
- Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
- Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
- Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
- Baugespann / Profile vor der Publikation
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
- Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
- Berechnung der Nutzungsziffern
- Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
- Digitale Eingabe über cymo ebau mit ZUGLOGIN/eZug-App
- 3 Papierexemplare inkl. handunterschriebener Eingabequittung
- Kommunale Baugesuchsformulare gross/klein/Tiefbau
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 041 757 22 00
- info@menzingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Menzingen, in denen «WA2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 42BZO Bauordnung Menzingen · S. 3
Inkrafttreten
4 Bauordnung der Gemeinde Menzingen
Die Einwohnergemeinde Menzingen, gestützt auf § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 26. November 1998, beschliesst folgende
Bauordnung
I. Einleitung
§ 1: Zweck Die Bauordnung und der Zonenplan regeln die Nutzung des Bodens und das Bauen in der Gemeinde Menzingen.
§ 2: Geltungsbereich
1Die Vorschriften der Bauordnung gelten für alle Bauten und Anlagen sowie deren Nutzung.
2Die Bauordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
§ 3: Planungs- und Baukommission
1Der Gemeinderat wählt eine Fachkommission mit 5 bis 7 Mitgliedern.
2Die Fachkommission berät den Gemeinderat in gestalterischen, baulichen und planerischen Fragen.
II. Gemeindliche Pläne
§ 4: Richtplan
1Der gemeindliche Richtplan gibt darüber Aufschluss, wie sich die Gemeinde räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindlich Ziele fest, insbesondere für die
5
a)räumliche Entwicklung der Siedlungs-, Landwirtschafts-, Landschafts- und Schutzgebiete;
b)Erneuerung von Siedlungen;
c)Erschliessung, Ver- und Entsorgung des ganzen Gemeindegebietes, samt Erschliessungsprogramm;
d)Standorte für öffentliche Bauten und Anlagen, Aussichtspunkte, Naturobjekte, Denkmäler und Naherholungsgebiete.
2Der Gemeinderat erlässt den Richtplan und führt ihn als Ganzes nach.
3Für die bauliche Entwicklung eines Gebietes können Quartiergestaltungspläne erlassen werden, namentlich für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen sowie als Grundlage zur Beurteilung von Arealbebauungen.
§ 5: Zonenplan …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 29, S. 3 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 29, S. 3 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 29, S. 3 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 7 m | Art. 29, S. 3 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 9.7 m | Art. 29, S. 3 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Menzingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.