Zone OE · Galgenen
Schwyz · BFS 1342 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone OE in Galgenen (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 15 m, Firsthöhe ≤ 18 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Weitere Pläne und Berechnungen gemäss Art. 59 BauR Galgenen
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- eBau-Formular mit Originalunterschriften 2-fach in Papierform
- Anschlussgesuche Gemeindewerke Galgenen (Elektrizität und Wasser)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Gebühren: Die Nachführungskosten des über eBau gewählten Nachführungsgeometers werden der Bauherrschaft separat verrechnet. Weitere Gebührenangaben fehlen auf der Seite.
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Bauverwaltung)
- 055 450 24 61
- bauamt@galgenen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Galgenen, in denen «OE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 48BZO Baureglement Gemeinde Galgenen — Aenderung Art. 48 · S. 2
t ln den einzelnen Bauzonen gelten die folgenden überbauungsmasse 10. Tabelle der GrundMASSE Zone LH w2 W3 W4 WG3 WG4 K G T OE Vollgeschosszahl 1 2 3 4 3 4 4 Ausnützungsziffer 0,30 0,45 0,65 0,80 0.80* 1.00* Bauweise offen X x x X x x X verdichtet x x geschlossen x Gebäudehöhe (m) 5 7 10 13 11 13 15 15 20 15 Firsthöhe (m) 10 11 14 17 15 17 18 18 24 18 Gebäudelänge (m) 15 30 40 50 50 50 kleiner Grenzabstand 5 70 o/o 60 oÄ 60 % 60% 50% der Gebäudehöhe, jedoch mindestens 3 m (m I oÄ der Gebäudehöhe) der Gebäudehöhe, jedoch mindestens 4 m grosser Grenzabstand 7 6 600/o 60 oÄ 60% 50% der Gebäudehöhe, jedoch mindestens 3 m (m I o/o der Gebäudehöhe) der Gebäudehöhe, jedoch mindestens 6m Mehrlängenzuschlao x x X x x Empfindlichkeitsstufe I l** ll** ilt ll** IV ilt ll ** * Wohnanteil anrechenbaren Bruttogeschossfl äche ** Aufstufung einzelner Liegenschaften in Empfindlichkeitsstufe lll gemäss Zonenplan 2Die zulässige Gebäude- und Firsthöhe darf auf keiner Gebäudeseite überschritten sein. Bei Bauten am Hang ist, mit Ausnahme der bergseitigen Fassade überall eine Mehrhöhe von 1 m gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Bodens, welche in der Falllinie gemessen innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 15% beträgt. Art. 51a (neu) Gewässerraumzone lDie Gewässerraumzone sichert den Gewässerraum nach Art. 36a Gewässerschutzgesetz (GSchG). Dieser ist erforderlich für die Gewährleistung der natürlichen Funktion der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung. 2ln der Gewässerraumzone dürfen nur Anlagen gemäss AtL. 41c Abs. 1 und 2 Gewässe …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«lDie Gewässerraumzone sichert den Gewässerraum nach Art. 36a Gewässerschutzgesetz (GSchG). Dieser ist erforderlich für die Gewährleistung der natürlichen Funktion der Gewäs» · Art. Art. 51a
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 15 m | Art. 48, S. 2 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 18 m | Art. 48, S. 2 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Galgenen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.